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Unter Gebäudesanierung oder Bauwerkssanierung versteht man die durchgreifende Reparatur oder Erneuerung von Bauteilen, Gebäudeabschnitten oder des gesamten Bauwerks. Bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, spricht man auch von Altbausanierung. Beim Sanieren von Baudenkmälern muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden.

Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:

* Dachsanierung bei Steil- und Flachdächern bezeichnet in der Regel nicht nur den Austausch der Dachhaut und gegebenenfalls des kompletten Dachstuhls, sondern auch den Einbau einer Wärmedämmung in die Schrägdachflächen, sowie den Ausbau des Dachraumes zur Dachgeschosswohnung.

* Deckenbalkensanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der Holzbalkendecke durch Verstärkung oder Austausch von Bauteilen.

* Energetische Sanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung der thermischen Hülle eines Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung. Wird auch Fassadensanierung genannt.

* Kellerhalssanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung der vertikalen Bauwerksabdichtung unterhalb der Geländeoberkante und/oder die horizontale Abdichtung gegen drückendes oder nichtdrückendes (Stau-) Wasser.

* Fenstersanierung bezeichnet in der Regel die tischlermäßige Überarbeitung oder den Austausch alter Fenster gegen neue Fenster.

* Mauerwerkssanierung bezeichnet in der Regel die Ertüchtigung (Verstärkung) oder den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. (z.B. beim Befall von Hausschwamm)

* Betonsanierung bezeichnet in der Regel die Erneuerung schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen.

* Asbestsanierung bezeichnet in der Regel die Entfernung von gefährlichen Asbest-Baustoffen bzw. dessen Austausch gegen unbedenklichere Baustoffe ähnlicher Brandschutztechnischer Eigenschaften.






























Quelle Gebäudesanierung: Wikipedia.de

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