Reparatur- & Spritzmörtel

Als Reparaturmörtel (veraltet auch Ausbesserungs- und Flickmörtel) kommen aufgrund der besonderen Anforderungen - insbesondere an den Verbund mit dem Untergrund auch im Randbereich von Ausbrüchen sowie die Dichtigkeit der Betonüberdeckung - ausschließlich kunststoffmodifizierte zementgebundene Mörtel zur Anwendung. Art und Umfang der organischen Vergütung der Mörtel richtet sich nach den erforderlichen Eigenschaften. Im Regelwerk werden folgende Anwendungsfälle unterschieden:

* PCC I - für waagerechte und schwach geneigte Flächen
* PCC II - für alle anderen Einbaulagen, auch über Kopf

Der großflächige Auftrag kunststoffmodifizierter Mörtel kann auch im Trockenspritzverfahren als SPCC erfolgen. Bei dieser Applikationsart ist in der Regel keine Haftbrücke auf der Bestandsoberfläche erforderlich. SPCC darf nicht für waagerechte Flächen und für tragende Bauteile genutzt werden. Er wird meist zur großflächigen Erhöhung der Betondeckung verwendet. Dafür ist er aufgrund seiner Dichtheit und einer verarbeitbaren Minimalstärke von 10 mm gut geeignet.


Spritzmörtel

Als Spritzmörtel wird der Auftrag zementgebundener Mörtel im Spritzverfahren bezeichnet. Spritzmörtel weisen im Unterschied zum Spritzbeton ein kleineres Größtkorn der Gesteinskörnung auf. Aufgrund des Größtkorns von 4 mm können geringere Schichtdicken sowie die Wiederherstellung der Betonoberfläche in eng bewehrten Bauteilen realisiert werden. Spritzmörtel werden meist im Trockenspritzverfahren verarbeitet.

Bei der Verarbeitung kunststoffvergüteter zementgebundener Mörtel im Spritzverfahren spricht man von SPCC. Die Verarbeitung dieser Mörtel stellt höhere Anforderungen an Personal und Technik.


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